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   VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341   

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VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341 (https://dejure.org/2022,26243)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 05.05.2022 - B 5 E 22.341 (https://dejure.org/2022,26243)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - B 5 E 22.341 (https://dejure.org/2022,26243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; BBG § 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2; MBPolVDVDV
    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis bis zur Entscheidung im prüfungsrechtlichen Hauptsacheverfahren, endgültiges Nichtbestehen einer erforderlichen Zwischenprüfung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvR 469/20

    Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341
    Die Antragstellerin kann die vorläufige Neubegründung eines Beamtenverhältnisses im Wege einer einstweiligen Anordnung verfolgen (BVerfG, B.v. 9.6.2020 - 2 BvR 469/20 - juris Rn. 34).

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Frage einer vorläufigen Wiederbegründung eines Beamten- oder sonstigen Dienstverhältnisses nicht völlig losgelöst vom rechtlichen Bestand der Prüfungsentscheidung betrachtet werden darf und effektiver Rechtsschutz dadurch gewährt werden müsse, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht generell und von vornherein ausgeschlossen werde (BVerfG, B.v. 9.6.2020 - 2 BvR 469/20 - juris Rn. 24).

    Denn insoweit sei die Frage der Beendigungswirkung kraft Gesetzes von der Frage der Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu trennen (BVerfG, B.v. 9.6.2020 - 2 BvR 469/20 - juris Rn. 32ff.).

    Eine Regelungsanordnung dieses Inhalts ist unter dem Gesichtspunkt der Gewährung effektiven Rechtsschutzes vorliegend nicht geboten, weil sich die Prüfungsentscheidung der Antragsgegnerin nach einer hier erforderlichen, aber auch ausreichenden, summarischen Prüfung (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2020 - 2 BvR 469/20 - juris Rn. 30) voraussichtlich als rechtmäßig erweisen wird.

  • BVerwG, 12.11.1992 - 6 B 36.92

    Prüfungsamt - Ausbildungsmängel - Prüfungsausschusses

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341
    Nur wenn in besonderen Fällen die Ausbildung oder Unterrichtung nach der Konzeption des betreffenden Bildungs- oder Studiengangs integrierter Bestandteil des Prüfungsvorgangs, insbesondere der Leistungsbewertung, sind, dürfte dies nach Lage der Dinge anders zu beurteilen sein (vgl. BVerwG, U.v. 25.9.1985 - 7 B 82 A.2336 - DÖV 1986, 478; B.v. 18.5.1982 - 1 WB 148.78 - BVerwGE 73, 376, B.v. 12.11.1992 - 6 B 36/92 = juris Rn. 2).

    Ausbildungsmängel sind gegenüber dem Prüfungsamt oder dem Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses vor Prüfungsbeginn und bezogen auf die konkrete Prüfung vorzubringen, wobei deutlich werden muss, dass sich der Prüfling aufgrund der unzureichenden Ausbildung der Prüfung nicht gewachsen fühlt und sie deshalb noch nicht ablegen oder jedenfalls das Prüfungsergebnis nicht gegen sich gelten lassen will (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992 - 6 B 36.92 - juris Rn. 6ff.).

    Diese Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur für die Geltendmachung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit, sondern für alle die Prüfungsfähigkeit mindernden Umstände (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992 - 6 B 36/92 - juris Rn. 5; U.v. 3.5.1963 - 7 C 46.62 - Buchholz 421.00 Prüfungswesen Nr. 19; BayVGH, U.v. 25.9.1985 - 7 B 82. A.2336 - DÖV 1986, 478).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2012 - 1 M 32/12

    Zulassung zur Wiederholungsprüfung unter Beendigung des Beamtenverhältnisses auf

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341
    Hinzu kommt, dass die Anzahl von Prüfungsmisserfolgen es erlaubt, Rückschlüsse auf die Qualifikation des Prüflings zu ziehen (vgl. OVG NW, B.v. 6.9.2013 - 6 B 808/13 - juris Rn. 8; B.v. 19.4.2012 - 1 M 32/12 - juris Rn. 6, 10).

    Es müssen daher atypische und nicht unerheblich leistungsmindernde prüfungsrechtlich relevante Umstände geltend gemacht werden und vorliegen, die vom Prüfling nicht zu beeinflussen oder sonst zu vertreten waren und sein Leistungsvermögen so erheblich beeinflusst haben, dass sein Prüfungsversagen darauf beruht (vgl. SächsOVG, U.v. 28.4.2011 - 2 A 612/08 - juris; OVG SA, B.v. 19.4.2012 - 1 M 32/12 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 07.03.1991 - 7 B 178.90

    Zahnärztliche Vorprüfung

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341
    Jedoch gebietet Art. 12 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung nicht, die Wiederholung einer nicht bestandenen berufsbezogenen Prüfung mehr als einmal zu gewähren (BVerwG, B.v. 7.3.1991 - 7 B 178.90 - juris Rn. 14 m.w.N.; VGH BW, B.v. 12.9.2001 - 9 S 1549/01 - juris Rn. 3).

    Die Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten auf nur eine trifft den Prüfling im Allgemeinen nicht unverhältnismäßig und ist mithin prinzipiell zulässig (BVerwG, B.v. 7.3.1991 - 7 B 178.90 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08

    Keine rügelose Übernahme des Nichtbestehensrisikos eines Prüflings bei vorherigem

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341
    Die Feststellung des Tatbestandmerkmals des "begründeten Ausnahmefalles" unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung (vgl. SächsOVG, U.v. 28.4.2011 - 2 A 612/08 - juris).

    Es müssen daher atypische und nicht unerheblich leistungsmindernde prüfungsrechtlich relevante Umstände geltend gemacht werden und vorliegen, die vom Prüfling nicht zu beeinflussen oder sonst zu vertreten waren und sein Leistungsvermögen so erheblich beeinflusst haben, dass sein Prüfungsversagen darauf beruht (vgl. SächsOVG, U.v. 28.4.2011 - 2 A 612/08 - juris; OVG SA, B.v. 19.4.2012 - 1 M 32/12 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 148.78

    Teilnahme am Grundlehrgang 2/77 der Fortbildungstufe C an der Führungsakademie

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341
    Nur wenn in besonderen Fällen die Ausbildung oder Unterrichtung nach der Konzeption des betreffenden Bildungs- oder Studiengangs integrierter Bestandteil des Prüfungsvorgangs, insbesondere der Leistungsbewertung, sind, dürfte dies nach Lage der Dinge anders zu beurteilen sein (vgl. BVerwG, U.v. 25.9.1985 - 7 B 82 A.2336 - DÖV 1986, 478; B.v. 18.5.1982 - 1 WB 148.78 - BVerwGE 73, 376, B.v. 12.11.1992 - 6 B 36/92 = juris Rn. 2).

    Dies ist dann der Fall, wenn nach der Prüfungsordnung nur das geprüft werden darf, was gelehrt oder was rechtzeitig vor der Prüfung als Forderung bekanntgegeben wurde (vgl. BVerwG, B.v. 18.5.1982 - 1 WB 148/78 - BVerwGE 73, 376 = juris Rn. 46ff.).

  • VGH Bayern, 20.12.1985 - 7 CE 85 A.2936
    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341
    Nur wenn in besonderen Fällen die Ausbildung oder Unterrichtung nach der Konzeption des betreffenden Bildungs- oder Studiengangs integrierter Bestandteil des Prüfungsvorgangs, insbesondere der Leistungsbewertung, sind, dürfte dies nach Lage der Dinge anders zu beurteilen sein (vgl. BVerwG, U.v. 25.9.1985 - 7 B 82 A.2336 - DÖV 1986, 478; B.v. 18.5.1982 - 1 WB 148.78 - BVerwGE 73, 376, B.v. 12.11.1992 - 6 B 36/92 = juris Rn. 2).

    Diese Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur für die Geltendmachung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit, sondern für alle die Prüfungsfähigkeit mindernden Umstände (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992 - 6 B 36/92 - juris Rn. 5; U.v. 3.5.1963 - 7 C 46.62 - Buchholz 421.00 Prüfungswesen Nr. 19; BayVGH, U.v. 25.9.1985 - 7 B 82. A.2336 - DÖV 1986, 478).

  • VG Hamburg, 06.09.2016 - 1 K 334/16

    Erneute Bewertung einer mündlichen Abiturprüfung

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341
    Dies ergibt sich aus dem das Prüfungsrecht beherrschenden Gebot der Chancengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) (VG Hamburg, U.v. 6.9.2016 - 1 K 334/16 - juris Rn. 20).

    Im gerichtlichen Verfahren beschränkt sich die Prüfung daher darauf, ob angesichts der vom Prüfling konkret und substantiiert geltend gemachten Einwendungen Verfahrensfehler vorliegen oder die Prüfer den ihnen eröffneten Bewertungsspielraum überschritten haben, indem sie anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (VG Hamburg, U.v. 6.9.2016 - 1 K 334/16 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 03.06.2020 - AN 2 K 19.01566

    Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäter

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341
    Entscheidet sich der Prüfling zur Rüge, hat er diese unverzüglich - also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB) - zu erheben, wobei insoweit regelmäßig ein strenger Maßstab angelegt wird (vgl. VG Ansbach, U.v. 3.6.2020 - AN 2 K 19.01566 - juris Rn. 51).
  • BVerfG, 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der sogenannten Einzelfachwiederholung in der

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341
    Die nur einmal mögliche Wiederholung bringt im Regelfall keine unzumutbare Beschränkung des Berufszuganges der Bewerber mit sich, sofern solche Wiederholer sich - wie hier - zielgerichtet auf ein Prüfungsfach vorbereiten können (BVerfG, B.v. 6.12.1994 - 1 BvR 1123/91 - juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 6 B 808/13

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift über die einmalige Wiederholungsmöglichkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2001 - 9 S 1549/01

    Prüfung: Ausschlussfrist für Leistungsnachweiserbringung

  • VG Frankfurt/Main, 19.01.2000 - 12 E 1804/99
  • BVerwG, 15.01.1993 - 6 B 11.92

    Mitwirkungspflicht des Prüflings bei einer schriftlichen ärztlichen Vorprüfung -

  • VG Düsseldorf, 17.07.2006 - 13 L 764/06
  • VG Hamburg, 15.10.1996 - 12 VG 621/96
  • VG Hannover, 07.12.2006 - 2 A 3466/05

    Anschrift; dienstlicher Wohnsitz; Erheblichkeit; Klagefrist; Korrekturfehler;

  • VG Oldenburg, 07.04.2003 - 6 A 229/03

    Aufschiebende Wirkung der Beschwerde im Wehrbeschwerderecht

  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

  • VG Göttingen, 04.07.1996 - 3 B 3196/96
  • VG Stuttgart, 05.05.2004 - 18 K 1400/04

    Beamtenrechtliche Umsetzung

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11

    Prüfungsentscheidung; Relevanz geltend gemachter Ausbildungsmängel; Rügepflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1990 - 9 S 2059/89

    Abitur: Protokoll der mündlichen Prüfung; Unterricht im Prüfungsstoff

  • VG Schleswig, 26.09.2001 - 16 B 66/01

    örtliche Zuständigkeit, dienstlicher Wohnsitz, Verweisung

  • BVerwG, 03.05.1963 - VII C 46.62

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtung einer universitären

  • OVG Sachsen, 11.02.2016 - 2 A 428/14

    Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung; Beamtenverhältnis auf Widerruf;

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09

    Nichtbestehen des praktischen Teiles der staatlichen Abschlussprüfung in der

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
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